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Beitrittserklärung & Spenden
Beitragsordnung des Vereins zur Förderung und Unterstützung der evangelischen Sozialstation für den Bereich der Verbandsgemeinden Wörrstadt und Wöllstein – Förderverein Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein – gemäß § 4 der Satzung des Vereins.
1 | Der jährliche Mitgliedsbeitrag wurde festgesetzt für |
a) natürliche Personen auf 16,00 € (Mindestbeitrag) | |
b) juristische Personen zahlen einen Beitrag nach eigenem Ermessen (der Mindestbeitrag ist 26,00 €) | |
2 | Die Beiträge sind direkt an die Kasse der Evangelischen Regionalverwaltung Rheinhessen in Alzey zu leisten, mit dem Vermerk: Mitgliedsbeitrag Förderverein Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein. |
3 | Diese Beitragsordnung tritt außer Kraft, wenn ein Beschluss der Mitgliederversammlung über Änderung der Beitragsordnung gemäß § 8, Abs.5 der Satzung erfolgt. |
Die Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung SEPA zugunsten
des Fördervereines der Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein finden Sie hier:
Sie möchten unseren Verein mit einer Spende unterstützen?
Unsere Kontoverbindung lautet:
Evangelische Regionalverwaltung
Rheinhessen, Alzey
Volksbank Alzey Worms eG.
IBAN: DE60 5509 1200 0000 2645 47
Hinweis: Erst ab einer Spende von 300 € verlangt das Finanzamt eine Spendenquittung.
Bitte geben Sie hierfür bei der Überweisung Ihre Adresse an.
Vielen Dank.